Die Gesamtvollmacht wird benötigt, wenn wir durch Krankheit oder Unfall zeitweise oder dauerhaft keine eigenständigen Entscheidungen treffen können. Vollmachten und Verfügungen sind aber nicht nur für solche Notsituationen essenziell. Auch bei eingeschränkter Alltagskompetenz im Alter oder bei geplanter Abwesenheit z. B. durch Reha, Sabbatjahr, Auslandsaufenthalt oder Kur müssen alltägliche Dinge wie Unterschriften leisten, Post entgegennehmen oder Behördengänge erledigt werden. Auch das geht dann nur mit rechtlichen Vorsorgedokumenten.
Mit einer Gesamtvollmacht bestehend aus Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung stellen Sie sicher, dass Ihre Vertrauensperson in Betreuungs- oder Notsituationen nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen entscheiden und handeln darf.
Vorsorgevollmacht
Für rechtskonforme Vertretung.
Patientenverfügung
Für Festlegungen medizinischer Maßnahmen.
Betreuungsverfügung
Für die Vermeidung einer fremden Betreuung.