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Was ist, wenn Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit Ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln können? Wer kümmert sich dann um Dinge des Alltags wie Unterschriften leisten, Auskünfte bei der Krankenkasse einfordern oder Kommunikation mit Behörden? Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner oder andere nahestehende Familienangehörige dürfen im Notfall laut Gesetz nicht automatisch für Sie entscheiden und handeln – eine echte Herausforderung.

Nur mit rechtskonformen Vorsorgeregelungen, z. B. durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, kann lt. Gesetz Ihre Vertrauensperson im Notfall private Angelegenheiten dauerhaft und vollumfänglich für Sie regeln.

FILMBEITRAG ZU VOLLMACHTEN UND NOTFALLSCHUTZ

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Ein Unfall oder eine Krankheit – wer vertritt Sie, wenn Sie nicht handeln können? Gibt es eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht? Und wenn ja, sind diese Dokumente aktuell und auffindbar? Wie wichtig es ist, dass Familien frühzeitig rechtliche Vorkehrungen treffen, erfahren Sie im nachfolgenden Filmbeitrag in 2:54 Min.

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