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AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der JURA DIREKT GmbH
(Stand 16.12.2024 – V11)

1. Geltungsbereich

(1a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle zwischen uns, JURA DIREKT GmbH (im Folgenden: JURA DIREKT), einem bundesweit tätigen Servicedienstleister für rechtliche Vorsorge, Guttenstetter Str. 8e, 90449 Nürnberg, und Ihnen als unseren Kunden geschlossenen Verträge.

(1b) Diese AGB gelten des Weiteren für alle zwischen Ihnen und einem der mit JURA DIREKT kooperierenden Rechtsanwälte zustande kommenden Mandatsverträge, wenn letztere unter Einbeziehung von JURA DIREKT und über eine der in Ziffer 2 (1) aufgeführten Rechtsdienstleistungen zustande kommen.

(1c) Diese AGB gelten des Weiteren für alle zwischen Ihnen und einem der mit JURA DIREKT kooperierenden Ärzte zustande kommenden Verträge, wenn letztere unter Einbeziehung von JURA DIREKT zustande kommen und eine ärztliche Zweitmeinung für Bevollmächtigte in palliativmedizinischen Situationen zum Gegenstand haben.

(2) Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher oder Unternehmer sind.

(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des einzelnen Vertrags gültige Fassung der AGB.

(4a) Abweichende Bedingungen Ihrerseits akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

(4b) Abweichende Bedingungen Ihrerseits akzeptieren auch die mit JURA DIREKT kooperierenden Rechtsanwälte nicht. Dies gilt auch, wenn der einzelne Rechtsanwalt der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

(4c) Abweichende Bedingungen Ihrerseits akzeptieren ebenfalls die mit JURA DIREKT kooperierenden Ärzte nicht. Dies gilt auch, wenn der einzelne Arzt der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Buchbare Dienstleistungen

(1) JURA DIREKT stellt für Privatpersonen und Unternehmer/Selbstständige im Hinblick auf die Erstellung von

  • Patientenverfügungen
  • Betreuungsverfügungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Unternehmervollmachten
  • Sorgerechtsverfügungen und
  • Testamenten (im Folgenden: Vorsorgerechtsdienstleistung)

den Kontakt zu externen freien Rechtsanwälten, die mit JURA DIREKT kooperieren, her. Die Liste dieser Rechtsanwälte finden Sie hier: https://www.juradirekt.com/partnerkanzleien

JURA DIREKT ist/wird hier nicht Ihr Vertragspartner (siehe die näheren Ausführungen unter Ziffer 3 (1)).

(2) Des Weiteren bietet JURA DIREKT ein kostenpflichtiges Servicepaket an.

(a) Das Servicepaket kann sowohl im Zusammenhang mit neu zu erstellenden Vorsorgerechtsdienstleistungen als auch zu bereits - durch sonstige Rechtsanwälte - erbrachten oder zu sonstigen (beispielsweise selbst erstellten) Vorsorgerechtsdienstleistungen gebucht werden.

Der Umfang des Servicepakets hängt davon ab, wer die Vorsorgerechtsdienstleistung erstellt hat – siehe hierzu Ziffer 2 (2) (b).

(b) Das Servicepaket beinhaltet:

  • Physische Hinterlegung der Original-Vollmachten, unterschriftsbeglaubigter Vollmachten und Sorgerechtsverfügungen im datenschutzkonformen Archiv

  • Digitale Hinterlegung der von Ihnen angeforderten und/oder übersandten Dokumente auf deutschen datenschutzsicheren Servern

  • Jährliche Erinnerung, um Änderungsbedarf abzufragen

  • Auf Wunsch laufende Aktualisierung, beispielsweise bei Gesetzesänderungen, der Vollmachten, die ein mit JURA DIREKT kooperierender Rechtsanwalt erstellt hat (Servicepaketrechtsdienstleistung).

  • Änderungsservice Ihrer Stammdaten für rechtsverbindliche Datenaktualität (Servicepaketrechtsdienstleistung)

  • JURA DIREKT Notfallkarte und zwei Schlüsselanhänger mit persönlicher ID zur datenschutzsicheren Identifizierung.

  • Durch die individuelle ID können verlorene Schlüssel über die JURA DIREKT Notfall-Hotline schnell an Sie zurückgeführt werden. JURA DIREKT stellt den Kontakt zwischen Finder und Schlüsselinhaber her

  • Notfall-Hotline: Weltweit – 24 Stunden, 7 Tage die Woche, für Krankenhäuser, Ärzte, Gerichte und Bevollmächtigte

  • Hilfe im Not- oder Betreuungsfall bei der Abwicklung mit Institutionen, Behörden, Pflegeeinrichtungen und Gerichten

  • Bei Vollmachten, die ein mit JURA DIREKT kooperierender Rechtsanwalt erstellt hat, rechtliche Erstempfehlung und Unterstützung (Telefonat, Rechtsauskunft und einmaliger Briefwechsel) durch einen mit JURA DIREKT kooperierenden Rechtsanwalt bei Differenzen mit Institutionen, Behörden oder Gerichten (Servicepaketrechtsdienstleistung).

  • Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, inklusive Aktualisierung

  • Bundesweite, aktive Koordination zur optionalen Unterschriftsbeglaubigung und aktive Organisation einer notwendigen Erneuerung der Unterschriftsbeglaubigung bei inhaltlicher Änderung des betreffenden Dokuments, beispielsweise bei Änderung der Person des bisherigen Bevollmächtigten

  • Schlichter-Service: Ärztliche Zweitmeinung für Bevollmächtigte in palliativmedizinischen Situationen (ärztliche Servicepaketdienstleistung)

  • Testamentsservice – beinhaltet die Möglichkeit ein Testament zu Vorzugskonditionen über einen kooperierenden Rechtsanwalt zu buchen.

  • Begleitung im Erbfall: Organisatorische Unterstützung für Angehörige und Bevollmächtigte im Sterbe- und Erbfall, unabhängig davon, wer Ihr Testament erstellt hat.

  • Haustierregelungen: Haustier-Notfallplan kostenlos zur individuellen Erstellung. Hilfreiche Anleitung für Bevollmächtigte und Angehörige zur Versorgung Ihrer Haustiere

  • Persönliches, digitales Serviceportal: Mit vollständiger Software "Digitaler Notfall-Ordner" für Notfall-Kontakte, Dokumente und weiteren Notfall-Tools und Leitfäden für die ganze Familie inkl. mobilem Zugriff

3. Vertragspartner/Vertragsgegenstand

(1) bezüglich Vorsorgerechtsdienstleistung

Entscheiden Sie sich eine oder mehrere der in Ziffer 2 (1) aufgeführten entgeltlichen Vorsorgerechtsdienstleistungen, hierzu zählen Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten. Unternehmervollmachten, Sorgerechtsverfügungen und Testamente, in Anspruch zu nehmen, so ist Ihr Vertragspartner einer der mit JURA DIREKT kooperierenden Rechtsanwälte.

Im Hinblick auf die Vorsorgerechtsdienstleistungen entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und JURA DIREKT. JURA DIEKT ist hier lediglich „unterstützend“ im weiter unten unter Ziffer 5 aufgeführten Umfang tätig.

(2) bezüglich Servicepaket

Entscheiden Sie sich für das unter Ziffer 2 (2) dargestellte entgeltliche Servicepaket so sind wir, die JURA DIREKT, Ihr Vertragspartner.

Hinsichtlich der im Servicepaket nach Ziffer 2 (2) (b) enthaltenen

  • Servicepaketrechtsdienstleistungen und
  • ärztlichen Servicepaketdienstleistung ist darüber hinaus Folgendes von Ihnen zu beachten:

(a) Soweit das Servicepaket die Erbringung einer oder mehrerer Servicepaketrechtsdienstleistungen zum Gegenstand hat, so wird bezüglich der jeweils konkret zu erbringenden Servicepaketrechtsdienstleistung ein mit JURA DIREKT kooperierender Rechtsanwalt Ihr Vertragspartner. Siehe hierzu im Einzelnen weiter unten unter Ziffer 4.

(b) Soweit das Servicepaket die Erbringung einer ärztliche Zweitmeinung für Bevollmächtigte in palliativmedizinischen Situationen (ärztliche Servicepaketdienstleistung) zum Gegenstand hat, so wird bezüglich der jeweils konkret zu erbringenden ärztlichen

Servicepaketdienstleistung ein mit JURA DIREKT kooperierender Arzt Ihr Vertragspartner. Siehe hierzu im Einzelnen weiter unten unter Ziffer 4.

4. Vertragsschluss

Hier stellt JURA DIREKT dem Kunden die Software, „Prokura“ für die entgeltliche Bestellung der Vorsorgerechtsdienstleistungen und des Servicepakets zur Verfügung.

(1) Vorsorgerechtsdienstleistung

Der Kunde hat zunächst über die Homepage von JURA DIREKT seine Stammdaten (Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Erreichbarkeit) anzugeben. Daraufhin erhält der Kunde eine E-Mail mit dem Betreff „Vorbereitungsbogen zu Ihren Vollmachten und Verfügungen“ mit einem Link. Bei Anklicken des Linkes gelangt der Kunde in einen SSL-geschützten Bereich.

Hier kann der Kunde seine eigenen Daten, die Daten der Bevollmächtigten, grundlegende Fragen/Wünsche wie auch Vorstellungen bezüglich Vorsorgerechtsdienstleistungen erfassen.

Am Ende der Vorbereitung kann der Kunde die von ihm gewünschte(n) Vorsorgerechtsdienstleistung(en) entgeltlich bestellen und seine erfassten Daten durch Klick auf „Vorbereitungsbogen über SSL senden“ übermitteln. Eine Zwischenspeicherung, die Löschung der eingegebenen Daten wie auch ein Abbruch sind bis zur Auslösung der Übermittlung der Daten möglich.

Durch Betätigung des vorgehaltenen Bestellbuttons bzw. durch Übersendung der persönlichen Wünsche und Vorstellungen aus der Datenerfassungssoftware gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Vertrages über die Erstellung der von ihm gewählten Vorsorgerechtsdienstleistung(en) durch einen mit JURA DIREKT kooperierenden Rechtsanwalt ab und ermächtigt zugleich JURA DIREKT das Angebot einem Rechtsanwalt, der mit JURA DIREKT kooperiert, und den JURA DIREKT auswählen darf, im Namen des Kunden zu unterbreiten. Der Kunde verzichtet hierbei auf die Erklärung der Annahme seines Angebotes durch den kooperierenden Rechtsanwalt ihm gegenüber (vgl. § 151 BGB).

Sobald der mit JURA DIREKT kooperierende Rechtsanwalt das von JURA DIREKT unterbreitete Angebot des Kunden angenommen hat, ist der entgeltliche Vertrag über die von dem Kunden beauftragte(n) Vorsorgerechtsdienstleistung(en) zwischen dem Kunden und dem betreffenden Rechtsanwalt zustande gekommen.

(2) Servicepaket

Mit Betätigung des elektronischen Bestellbuttons gibt der Kunde gegenüber JURA DIREKT ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Servicepaket-Vertrages ab, wobei der Kunde auf die Erklärung der Annahme seines Angebotes durch JURA DIREKT ihm gegenüber (vgl. § 151 BGB) verzichtet.

Zugleich bevollmächtigt der Kunde JURA DIREKT hiermit für den Fall der Annahme seines Angebots durch JURA DIREKT und für den weiteren Fall, dass der Kunde im Nachgang zu dem Zustandekommen eines entgeltlichen Servicepaket-Vertrages eine hierin enthaltene Servicepaketrechtsdienstleistung und/oder ärztliche Servicepaketdienstleistung in Anspruch nehmen will, einen der mit JURA DIREKT kooperierenden Rechtsanwälte bzw. Ärzte mit deren Durchführung zu beauftragen, wobei JURA DIREKT die Auswahl des Rechtsanwaltes wie auch die des Arztes obliegt. Zugleich verzichtet der Kunde in diesem Zusammenhang auch auf die Erklärung der Annahme seines Angebotes durch den ausgewählten Rechtsanwalt bzw. Arzt.

Der Vertrag zwischen dem Kunden und JURA DIREKT über das entgeltliche Servicepaket kommt mit der Annahme des Angebots des Kunden durch JURA DIREKT zustande.

Der Vertrag zwischen dem Rechtsanwalt über die Servicepaketrechtsdienstleistung(en) und dem Kunden ebenso wie der Vertrag zwischen dem Arzt über die ärztliche Servicepaketdienstleistung und dem Kunden kommt mit der Annahme des Angebots des Kunden durch den Rechtsanwalt/Arzt zustande.

5. Vertragsdurchführung

(1) Vorsorgerechtsdienstleistung

Nach Zustandekommen des entsprechenden Vertrags zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Rechtsanwalt fertigt letzterer die gewünschte(n) Vorsorgerechtsdienstleistung(en).

Der Kunde erhält die gefertigte(n) Vorsorgerechtsdienstleistung(en). Bei Testamenten und Sorgerechtsverfügungen hingegen wird dem Kunden stattdessen ein Entwurf zur Verfügung gestellt, den der Kunde handschriftlich abschreiben muss, da Wirksamkeitsvoraussetzung für ein Testament/eine Sorgerechtsverfügung grundsätzlich deren eigenhändige Erstellung ist.

(2) Servicepaket

Der Kunde erhält bei Buchung des Servicepakets eine Notfallkarte, zwei Schlüsselanhänger sowie über das Serviceportal in digitaler Form die Registrierungsbestätigung des zentralen Vorsorgeregisters der Bundesnotarkammer bezüglich der erstellten Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung/Betreuungsverfügung.

Bei bereits bestehenden Vollmachten und Fremdvollmachten erhält der Kunde mit der Buchung des Servicepakets zusätzlich ein Anschreiben, woraufhin der Kunde die Originalvollmacht bzw. eine beglaubigte Abschrift derselben per Einschreiben an die Hauptverwaltung von JURA DIREKT, namentlich an

JURA DIREKT GmbH Guttenstetter Str. 8e 90449 Nürnberg

zu übersenden oder die Originalvollmacht/beglaubigte Abschrift JURA DIREKT in elektronischer Form über deren Serviceportal zur Verfügung zu stellen hat. Den Nachweis der postalischen/elektronischen Übersendung und die ordnungsgemäße Zustellung des Übersendeten hat der Kunde zu erbringen.

5a. Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung/ –kündigung, Kündigungsform

(1) Die Laufzeit des Servicepaketvertrages beträgt ein Jahr.

(2) Der Servicepaketvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Kunde und/oder JURA DIREKT nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Ablauf des ersten bzw. des weiteren Vertragsjahres kündigt.

Der auf unbestimmte Dauer verlängerte Servicepaketvertrag kann durch JURA DIREKT jederzeit aus wichtigen Gründen gekündigt werden.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform.

6. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich zur sorgfältigen, wahrheitsgemäßen und vollständigen Beantwortung aller im Kundenportal und in der Software „Prokura“ geforderten Fragen – die gleiche Verpflichtung gilt für erbetene Angaben und Auskünfte. Unvollständige und/oder unrichtige Angaben können zu einer Unwirksamkeit der Vorsorgerechtsdienstleistungen führen und/oder den vom Kunden gewünschten Zweck verfehlen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die erstellten und ihm postalisch/elektronisch übersandten Vorsorgerechtsdienstleistungen (vgl. Ziffer 5 (1)) nach Zugang derselben sorgfältig hinsichtlich aller Angaben und Daten zu überprüfen. Bei unzutreffenden oder unvollständigen Angaben/Daten hat sich der Kunde umgehend an JURA DIREKT zwecks einer Korrektur derselben zu wenden.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen an seinen Stammdaten unverzüglich an JURA DIREKT zu melden.

(4) Das Risiko unvollständiger und nicht wahrheitsgemäßer Angaben/Daten trägt der Kunde.

(5) Bei Buchung des Servicepakets verpflichtet sich der Kunde, das unterschriebene Vollmacht-Exemplar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt an JURA DIREKT zurückzusenden, da andernfalls der Notfallservice und die Eintragung bei der Bundesnotarkammer nicht gewährleistet werden kann. Das Risiko hierfür trägt der Kunde.

(6) Der Kunde verpflichtet sich die jeweilige Original-Vorsorgerechtsdienstleistung mit Ausnahme eines Testaments bzw. eine beglaubigte Abschrift Erstgenannter an JURA DIREKT zu übersenden, namentlich an

JURA DIREKT GmbH Hauptverwaltung Guttenstetter Str. 8e 90449 Nürnberg

7. Mängelansprüche und Haftung

(1) Für Rechtsdienstleistungen (Vorsorge-/Servicepaketrechtsdienstleistungen) im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) haften nach den gesetzlichen Bestimmungen und etwaigen mit dem einzelnen Kunden getroffenen Vereinbarungen der jeweils beauftragte Rechtsanwalt und nicht JURA DIREKT. JURA DIREKT haftet insbesondere nicht für den jeweiligen Inhalt einer Vorsorgerechts-/Servicepaketrechtsdienstleistung. Der Kunde bestätigt und stimmt zu, dass der jeweilige Rechtsanwalt alleinig für die Richtigkeit und Gesetzesmäßigkeit der Inhalte verantwortlich und haftbar ist.

Für ärztliche Dienstleistungen haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen und etwaigen mit dem einzelnen Kunden getroffenen Vereinbarungen der jeweils beauftragte Arzt und nicht JURA DIREKT.

(2) Im Hinblick auf einen zwischen dem Kunden und JURA DIREKT geschlossenen Vertrag gilt, soweit weder eine Servicepaketrechtsdienstleistung noch eine ärztliche Servicepaketdienstleistung betroffen ist (siehe hierzu Ziffer 7 (1)), Folgendes:

Es stehen dem Kunden gegenüber JURA DIREKT bei Vorliegen von Sach- und Rechtsmängeln die nach den gesetzlichen Bestimmungen bestehenden Rechte zu, jedoch mit der Maßgabe, dass für Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen folgende Beschränkungen und Ausschlüsse gelten:

  • JURA DIREKT haftet gegenüber dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

  • In sonstigen Fällen haftet JURA DIREKT – so weit unter dem nachfolgenden Spiegelstrich nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.

  • Die Haftung von JURA DIREKT für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

(3) Etwaige Garantien Etwaige von JURA DIREKT gegebene Garantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten – bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen - neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im vorgenannten Sinne. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen.

8. Vergütung/Honorarforderung, Abtretung Einziehungsermächtigung

Der Kunde erklärt gegenüber dem Rechtsanwalt, mit dem ein Vertrag über die entgeltliche Erbringung einer Vorsorgerechtsdienstleistung zustande kommt, seine Einwilligung damit, dass der Rechtsanwalt seine Honorarforderung einem Dritten abtritt/einem Dritten deren Einziehung überträgt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Rechtsanwalt diesem sein Einverständnis im vorgenannten Sinne schriftlich zu erteilen, wobei der Kunde auf die Erklärung der Annahme seines Angebots auf schriftliche Verpflichtung gegenüber dem jeweiligen Rechtsanwalt verzichtet (vgl. § 151 BGB).

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Rechtsanwalt im Falle der Abtretung seiner Honorarforderung dem Dritten gegenüber verpflichtet ist, die zur Geltendmachung der Honorarforderung nötige Auskunft zu erteilen und dem Dritten die zum Beweis der Honorarforderung dienenden Urkunden, soweit sie sich in seinem Besitz befinden, auszuliefern. Gleiches gilt grundsätzlich auch für den Fall der Übertragung der Einziehung.

Der Kunde erklärt gegenüber dem Rechtsanwalt, mit dem ein Vertrag über die entgeltliche Erbringung einer Servicepaketrechtsdienstleistung zustande kommt, seine Einwilligung damit, dass der Rechtsanwalt seine Honorarforderung hieraus gegenüber JURA DIREKT geltend macht. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Rechtsanwalt diesem sein Einverständnis im vorgenannten Sinne schriftlich zu erteilen, wobei der Kunde auf die Erklärung der Annahme seines Angebots auf schriftliche Verpflichtung gegenüber dem jeweiligen Rechtsanwalt verzichtet (vgl. § 151 BGB).

Der Kunde erklärt gegenüber dem Arzt, mit dem ein Vertrag über die entgeltliche Erbringung einer ärztlichen Servicepaketdienstleistung zustande kommt, seine Einwilligung damit, dass der Arzt seine Honorarforderung hieraus gegenüber JURA DIREKT geltend macht. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Arzt diesem sein Einverständnis im vorgenannten Sinne schriftlich zu erteilen, wobei der Kunde auf die Erklärung der Annahme seines Angebots auf schriftliche Verpflichtung gegenüber dem jeweiligen Arzt verzichtet (vgl. § 151 BGB).

Vor dem Hintergrund, dass die mit JURA DIREKT kooperierenden Rechtsanwälte sich JURA DIREKT zur Realisierung ihrer jeweiligen Honorarforderung gegenüber dem Kunden für die für den Kunden mit Ausnahme von Testamentsentwürfen erstellten Vorsorgerechtsdienstleistungen bedienen, erteilt der Kunde JURA DIREKT im Hinblick auf das dem jeweiligen Rechtsanwalt hierfür geschuldete Honorar ein SEPA-Lastschriftmandat. Weist das Bankkonto des Kunden keine ausreichende Deckung aus, so hat der Kunde etwaige belastete Lastschriftgebühren zu tragen.

9. Geheimhaltung

JURA DIREKT verpflichtet sich, sämtliche vom Kunden im Hinblick auf eine von diesem gebuchte Vorsorgerechtsdienstleistung/Servicepaketrechtsdienstleistung/ärztliche Servicepaketdienstleistung erhaltenen Daten und Informationen, soweit schutzwürdig, nur zur Erfüllung des jeweiligen Vertrages zu verwenden und nicht unberechtigt an Dritte weiterzuleiten. Die gleiche Verpflichtung erlegt JURA DIREKT auch ihren Organen, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen auf. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Vertragsende weiter.

10. Datenschutz

(1) Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses werden personenbezogene Daten erhoben. Der Kunde ist damit einverstanden, dass JURA DIREKT die erhobenen Daten zum Zweck der Betreuung und Erstellung von Vorsorgerechtsdienstleistungen/Servicepaketrechtsdienstleistungen/ärztlichen Servicepaketdienstleistungen verarbeitet und nutzt.

(2) Der Kunde willigt ein, dass die Daten aus der Datenerfassung und/oder aus den Vollmachten an die kooperierenden Rechtsanwälte der JURA DIREKT für die Erstellung von Vorsorgerechtsdienstleistungen/Erbringung von Servicepaketrechtsdienstleistungen übermittelt werden dürfen.

(3) Der Kunde erteilt JURA DIREKT seine Einwilligung, dass deren Mitarbeiter die Kontaktdaten des Kunden für die postalische und elektronische Kommunikation (Brief, Telefon, Fax, E-Mail, SMS u. a.) im Rahmen der Kundenbetreuung nutzen dürfen. Erfasst sind neben allen die Vollmachterstellung betreffenden Kontakten auch solche, die auf die inhaltliche Änderung der Vollmachten gerichtet sind.

(4) Die Originaldokumente werden im JURA DIREKT Archiv versichert und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben sicher verwahrt. Eine digitale, farbgescannte Version wird auf deutschen Servern unter Beachtung des Datenschutzes gesichert. In diesem Zusammenhang hat sich JURA DIREKT mehrerer Datenschutzauditierungen unterzogen und wird jährlich durch Datenschutzbeauftragte nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung geprüft. Der Kunde als Dokumenteneigentümer hat einen Anspruch auf Herausgabe seiner JURA DIREKT übergebenen Originaldokumente. Die persönlichen Daten des Kunden werden nach Herausgabe durch JURA DIREKT nach Datenschutzrechtlichen Fristen gelöscht.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

(2) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand Nürnberg.

(3) Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Nürnberg.

(4) Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

12. Widerrufsrecht

(1) Als Verbraucher steht dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

(2) Für das Widerrufsrecht gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden

Widerrufsbelehrung:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen mit JURA DIREKT geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

JURA DIREKT GmbH, Hauptverwaltung, Gutenstetter Straße 8e, 90449 Nürnberg, Tel.: 0911 927 85 0, Fax: 0911 927 85 101 oder info@juradirekt.com,

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Muster-Widerrufsformular Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an

JURA DIREKT GmbH, Hauptverwaltung, Gutenstetter Straße 8e, 90449 Nürnberg, Tel.: 0911 927 85 0, Fax Nr.: 0911 927 85 101 oder info@juradirekt.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()

Bestellt am ()/erhalten am()

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Ende der Widerrufsbelehrung

13. Online-Streitbeilegung/Verbraucherstreitschlichtungsstelle

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE

Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@juradirekt.com

JURA DIREKT ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilzunehmen.

Zuständig ist bzw. wäre die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).

JURA DIREKT GmbH, Stand 16.12.2024 – V11

Allgemeine Service-Hotline
Wir sind für Sie da
Mo. - Do. von 8:30 - 17:00 UhrFr. von 8:30 - 15:00 Uhr
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